Gesetzlich Versicherte (GKV)
Die Psychotherapeutische Praxis verfügt über eine Genehmigung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
Private Versicherungen und die Beihilfestelle übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie in der Privatpraxis. Allerdings können die Finanzierungsregelungen von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren, so dass es sich empfiehlt, vor Aufnahme der Behandlung die Kostenübernahme mit der Krankenkasse zu besprechen.
Privatabrechnung
Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie selber tragen. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften übernehmen ebenfalls die Kosten für eine Psychotherapie, sofern die zu behandelnden psychischen Beschwerden in ihren Zuständigkeitsbereich fallen (z. B. Traumatisierungen durch einen Arbeitsunfall). Es empfiehlt sich, vor Aufnahme einer Psychotherapie die jeweiligen Bestimmungen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu erfragen.
Hilfe für Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz
Personen, die durch eine Gewalttat eine gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten haben, können nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) ebenfalls die Übernahme von Therapiekosten beantragen. Informationen zum Opferentschädigungsgesetz finden Sie auf der Seite des Amtes der Bundesregierung (Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs) unter folgendem Link:
oder auf den Seiten des Weissen Rings unter dem Link: